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Eine Heizungsmodernisierung ist gut für die Umwelt und wird vom Staat finanziell unterstützt. Sie erhalten vom Staat bis zu 40% Zuschuss, auch für die Warmwasseraufbereitung und damit einhergehenden Kalkschutz- und Wasserenthärtungsanlagen. So vermindern Sie ganz einfach Ihren CO2-Ausstoß für eine gesündere Umwelt.
Sowohl Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Kommunen, Unternehmen als auch andere juristische Personen können von den verbesserten Förderkonditionen profitieren und für den Austausch Ihrer Heizung bis zu 40% Zuschuss erhalten, um zukünftig erneuerbare Wärme zu nutzen und so der Umwelt zu Liebe unser Klima schützen.
Nachfolgende Darstellung stellt die möglichen Förderungen dar und gibt einen Überblick, mit welchen Fördersätzen zu planen sind. Neben dem Fördersatz werden dort die verschiedenen Heizungsanlagen aufgeführt.
Bitte beachten Sie: Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Aktualität der Darstellung. Bitte informieren Sie sich hierfür auf der offiziellen Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Dank der Ergänzung in der Version 2.0 des Merkblattes, sind nun auch die Anschaffungskosten für Kalkschutz- und Wasserenthärtungsanlagen förderfähig. Unter den Nebenkosten finden Sie unter Punkt II.5 unter anderem die nun förderfähigen Anschaffungskosten für Kalkschutz- und Wasserenthärtungsanlagen. Ebenso förderfähig sind auch die Montage- und Installationskosten inklusive der erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien. Benötigen Sie weitere Informationen?
Unter nachfolgendem Link finden Sie ein offizielles Merkblatt der BAFA zu den förderfähigen Kosten:
Interessieren Sie sich für die förderfähigen Wasserenthärtungsanlagen?
Hier finden Sie unsere ProduktübersichtDie Beantragung einer Förderung für einen der oben genannten Wärmeerzeuger muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Beratungs- und Planungsleistungen dürfen vor der Antragstellung eines förderfähigen Wärmeerzeugers erbracht werden. Dazu gehören z.B. auch Planungsleistungen, die im Rahmen der Genehmigungsplanung für die Wärmequellenerschließung einer Wärmepumpenanlage erforderlich sind.
Die Quellen sowie weitere Informationen finden Sie am Ende des Artikels.
Die Beantragung der Fördermittel findet nur auf elektronischen Weg statt. Anträge die per Post eintreffen werden nicht berücksichtigt. Unter nachfolgendem Link kommen Sie direkt zum elektronischen Antragsformular. Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag erst stellen, sobald alle Planungen und Kosten vorliegen. Nachträgliche Anpassungen oder Ergänzungen werden nicht berücksichtigt.
Auf der offiziellen Seite vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle finden Sie weitere Informationen: